AGB

I. Vertragsabschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Der Auftragsgeber kann diesen ausdrücklich widersprechen. Der Widerspruch muss gesondert dem  Auftragnehmer geltend gemacht werden. Erfolgt soweit kein Widerspruch, so wird die ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

Im kaufmännischen Verkehr erfolgt das Anerkenntnis spätestens mit der ersten Lieferung oder Leistung der Auftragnehmers. Die Bedingungen gelten auch ohne neue Bekanntgabe für künftige Geschäfte. Schriftliche Auftragsbestätigungen erfolgen nur auf besonderen Wunsch. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

Angebote des Auftragnehmers sind bezüglich Preis, Menge, Material, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.

II. Preise

Es gelten die Preise die in der Preisliste des Auftragnehmers aufgeführt sind. Die in der Preisliste angegebenen Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

Die Preise im Webshop sind Bruttopreise, also inkl. Mehrwertsteuer, inkl. Versand und Verpackung.

Beim Erscheinen einer neue Preisliste, verliert die Alte ihre Gültigkeit.

III. Lieferung

Zugesagte Liefertermine (ab Werk) werden nach Möglichkeit eingehalten. Teillieferungen mit entsprechender Fakturierung sind statthaft. Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einflusses des Auftragnehmers liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen. Das Rücktrittsrecht des Auftragnehmers im Falle höherer Gewalt wird hierdurch nicht berührt. Werden Liefertermine nicht eingehalten, so muss seitens des Auftraggebers eine Nachfrist von 30 Tagen in schriftlicher Form dem Auftragnehmer gesetzt werden. Lässt der Auftragnehmer diese Frist auch erfolglos verstreichen, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt des Vertrages berechtigt. Im Falle eines Rücktritts steht dem Auftraggeber kein Schadenersatzanspruch zu.

Hat sich der Auftragnehmer zum Versand verpflichtet, so nimmt er diesen für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt und für den Auftragnehmer günstigsten erscheinenden Versandweg vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die für den Transport durchführende Person übergeben wurde.

Bei Übernahme der Transportkosten bleibt dem Auftragnehmer die Wahl des Frachtführers überlassen.

IV. Beanstandungen/Haftung bei Lieferungen

Beanstandung sind dem Auftragnehmer binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich anzuzeigen. Transportschäden werden nur gegen Vorlage der Schadensanerkennung des jeweiligen Frachtführers ersetzt. Bei berechtigten Mängelrügen leistet der Auftragnehmer ausschließlich bis zur Höhe der beanstandeten Ware Ersatz im Form von kosten-loser Ersatzlieferung. Die Ware muss ordnungsgemäß verpackt werden. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen. Rücksendungen ohne vorherige Anfrage und ohne Einverständnis des Auftragnehmers werden vom Auftragnehmer nicht angenommen und befreien den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungspflicht.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Geringfügige Abweichungen in Gewicht, Farbe, und Maß berechtigen nicht zur Beanstandung. Muster sind unverbindlich.

V. Haftung bei personalisierten Geschenkgutscheine

Bei personalisierten Geschenkgutscheine durch Vorgabe vom Kunden übernimmt der Auftragsnehmer keine Haftung für die Richtigkeit und Rechtsmäßigkeit. Der Kunden versichert durch seine schriftliche Freigabe am Korrekturauszug die Richtigkeit des Inhalts. Durch den Kunden bereitgestelltes Bild- und Textmaterial haftet der Auftragsnehmer nicht für mögliche Urheberrechtsverletzungen.

V. Zahlung

Rechnungen vom Aufragnehmer sind zahlbar innerhalb 14 Tage, netto ohne jeden Abzug. Bei Zahlung innerhalb 7 Tage ab Ausstellungsdatum gewährt der Auftragnehmer 2% Skonto. Andere Vereinbarungen müssen bei der Auftragsvergabe seitens des Auftraggebers schriftlich im Auftrag festgehalten sein. Im Falle der Zahlung per Nachnahme gehen die Gebühren von € 4,50 zur Lasten des Auftragsgebers. Wird eine Zahlung per Bankabbuchung oder per Nachnahme vereinbart und die Einziehung des Betrages erweist sich als erfolglos, so hat der Auftragnehmer das Recht eine Bank- und Bearbeitungsgebühr von  € 15,- zu erheben.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftragsgebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 4% über den jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der bestehenden Geschäftsverbindung Eigentum des Auftragsnehmers. Wird die Ware vor der Zahlung weiterveräußert, so geht der dadurch erzielte Erlös bzw. die durch den Weiterverkauf entstandene Forderung in Eigentum des Auftragnehmers über. Der Auftraggeber darf die unter Eigentumsvorbehalt erhaltene Ware einem Dritten gegenüber verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Bei gerichtlicher Pfändung durch Dritte hat uns der Auftraggeber sofort zu verständigen. Falls der Auftraggeber vor erfolgter Bezahlung seine Zahlungen eingestellt, hat der Auftragnehmer die in § 46 KO aufgeführte Rechte auf Absonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung.

VII. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Teilunwirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragsnehmers. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, bei dem für den Geschäftssitz des Auftraggebers zuständigem Gericht Klage zu erheben.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die rechtsungültigen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.